Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hermann-Immobilien-Agentur

 

§1 Geltungsbereich Vertragsgegenstand

1) Unsere Bedingungen gelten für die Erbringung von Maklerleistungen. Unsere Angebote sind hinsichtlich des Objektes freibleibend. Eine Zwischenvermietung und ein Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.

 

2) Abweichende Vertragsbedingungen der Auftraggeber werden zurückgewiesen.

 

3) Unsere Angebote und sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise sind ausschließlich für unsere Kunden bestimmt.

 

4) Wir behalten uns vor, für beide Vertragsparteien entgeltlich tätig zu sein.

 

§2 Angebot und Vertragsschluss

Ein Auftrag bedarf keiner Form. Er kommt auch dadurch zustande, dass unsere Tätigkeit in Anspruch genommen wird.

 

§3 Provision und Zahlungsbedingungen

1) Der Auftraggeber zahlt bei Abschluss eines durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages die vereinbarte Provision. Die Provision beträgt bei Grundstückskäufen von bebauten und unbebauten Objekten sowie Eigentumswohnungen und Erbbaurechten je 3,57% (incl. der derzeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %) vom gesamten Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängender Nebenabreden. Die Provision beträgt bei Vermietung und Verpachtung 2,38 Monatsmieten/-pachten (incl. der derzeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %).

 

2) Der Provisionsanspruch ist entstanden, sobald der von uns nachgewiesene oder vermittelte Vertrag zustande gekommen ist. Er ist sofort nach dem Entstehen fällig.

 

3) Der Provisionsanspruch des Makler gegenüber dem Auftraggeber entsteht, sobald auf Grund des Nachweises und / oder der Vermittlung durch den Makler ein Kaufvertrag, Mietvertrag oder Pachtvertrag des von ihm benannten Objektes mit dem Auftraggeber zustande gekommen ist. Er ist sofort nach dem Entstehen fällig. Für die Entstehung des Provisionsanspruchs genügt auch Mitursächlichkeit.

 

4) Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen, im Rahmen einer Zwangsversteigerung erworben oder kommt er über ein anderes Objekt des vom Makler nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses den Provisionsanspruch des Maklers nicht. Voraussetzung ist, dass das zustande gekommene Geschäft mit dem vom Makler angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehen Vertrag geschlossen wird.

 

5) Der Provisionsanspruch entfällt auch nicht dadurch, dass eine dritte Person ein gesetzliches oder vertragliches Vorkaufsrecht ausübt.

 

6) Der Provisionsanspruch entfällt nicht dadurch, dass der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus von einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird.

 

7) Der Auftraggeber wird uns umgehend von einem Vertragsschluss unterrichten und uns eine Kopie des Vertrages übersenden. Der Nachweis des Vertragsschlusses durch uns gilt als anerkannt, sofern der Kunde nicht schriftlich innerhalb von einer Woche seine Vorkenntnis mit Angabe der Quelle mitteilt.

 

§4 Vertragslaufzeit und Kündigung

1) Die Vertragsdauer wird bei einem Alleinauftrag oder einem allgemeinen Auftrag mit dem Auftraggeber vereinbart. Unterbleibt eine Vertragsdauerabrede läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Mit Kauf-, Miet- oder Pachtinteressenten wird keine zeitliche Bindung festgelegt.

 

2) Jede Partei hat das Recht, den Vertrag bei Fehlen einer Vertragslaufzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zu kündigen. Jede Partei hat das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung verlängert sich der Vertrag um jeweils einem Monat.

 

3) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§5 Haftung des Maklers und Verjährung

1) Die vom Makler gemachten Angaben beruhen auf Informationen und Mitteilungen durch Dritte, d.h. beispielsweise dem Eigentümer oder dem Verwalter. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben wird nicht übernommen. Insbesondere haften wir nicht für die Bonität der Vertragspartner.

 

2) Der Makler haftet ausschließlich im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich

seiner Erfüllungsgehilfen, sowie bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

 

3) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

§6 Pflichten des Kunden

1) Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Angaben, die er von uns erhält, streng vertraulich zu behandeln. Der Kunde verpflichtet sich, bei Direktverhandlungen auf uns Bezug zu nehmen und uns zu informieren.

 

2) Der Kunde verpflichtet sich, Objektnachweise und -informationen ohne unsere schriftliche Einwilligung nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde hiergegen und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Information weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so bleibt der Kunde verpflichtet, die vereinbarte Provision zu bezahlen.

 

§7 Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Hermann-Immobilien-Agentur berechtigt ist, zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen die notwendigen personenbezogenen Daten des Auftragsgebers nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu speichern und zu verarbeiten.

 

§8 Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

 

§9 Erfüllungsort, Gerichtsstand

Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.